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Paragraphen

Positionspapier des DVP

Das aktuelle Problem: Novellierung der Leistungsbilder der HOAI

Infolge des Urteils des EuGH vom 04.07.2019 ist die HOAI (2021) in Bezug auf die Vergütungsregelungen für die unterworfenen Grundleistungen von Planungsdisziplinen der Architekten und Ingenieure neu geregelt worden. Anstelle der bisherigen, verbindlichen Höchst- und Mindestsätze ist eine Regelung getreten, wonach dann, wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, ein Berechnungshonorar im Sinne eines Basishonorarsatzes gilt.

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