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Wie beeinflusst die COVID-19-Pandemie die Rechte der Bauvertragspartner und was muss das Projektmanagement tun?

Autor: Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, Rechtsanwalt, DVP-Vorstand

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Die COVID-19-Pandemie wirkt sich auch auf die Abwicklung von Bauprojekten aus. Die Ausfälle einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder ganzer Belegschaften, die Unterbrechung von Lieferketten und die Unterbindung des Einsatzes ausländischen Personals konnten in der ersten Welle der Pandemie noch weitestgehend aufgefangen werden. Die zweite Welle der Pandemie hat auch die Bauprojekte stärker beeinträchtigt; die Folgen werden in den nächsten Monaten aufzuarbeiten sein.

Zwischenzeitlich sind vielfältige rechtliche Rahmenbedingungen definiert worden, beginnend mit dem Infektionsschutzgesetz, den daraufhin erlassenen Landesverordnungen und Verwaltungsakten, Arbeitsschutzregeln zur Konkretisierung der Arbeitsschutzgesetze, Verlautbarungen von Auftraggeberorganisationen (wie dem Bundesbauministerium und dem Verkehrsministerium), den Auftragnehmervereinigungen (der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverbände des Handwerks) bis hin zu diversen Vertragsvorschlägen von Branchenverbänden und Anwälten. Alle diese Dokumente können zur Bewertung von wechselseitigen pandemiebedingten Ansprüchen hilfreich sein.

Die bauvertragliche Bewältigung der COVID-19-Pandemie lässt sich mit den vorhandenen Instituten des Bauvertragsrechts relativ gut bewältigen. Soweit Textmuster und Vertragsvorschläge gestaltet worden sind, enthalten diese Vorschläge zumeist nur geringfügige Konkretisierungen der ohnehin geltenden vertraglichen Maßstäbe (oft ohne zusätzlichen Erkenntniswert) oder sie versuchen, eine Vertragspartei des Bauvertragswesens zu begünstigen. Die Vertragsparteien sollten sich jedoch im Klaren darüber sein, wie sich die COVID-19-Beeinträchtigungen von Bauabwicklungen auf den bestehenden Rechtsrahmen auswirken können. Dazu soll dieser Leitfaden Hinweise geben.