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Grafik HOAI

von Prof. Dr. Klaus Eschenbruch
Rechtsanwalt

Der Bundesrat hat am 18.09.2020 der Verordnung der Bundesregierung zur Novellierung der HOAI und dabei der Umsetzung der Entscheidungen des EuGH hinsichtlich der unzulässigen Mindest- und Höchstsätze zugestimmt. Die neue HOAI, deren Leistungsbilder gänzlich unverändert geblieben sind, gilt für Neuverträge ab dem 01.01.2021.

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HOAI

AHO e. V. – Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat für die Übergangszeit bis zum Abschluss des Rechtsetzungsverfahrens zur Anpassung der HOAI einen Anwendungserlass sowie Hinweise zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) veröffentlicht.

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Aus für die HOAI – Projektmanagement, was nun?

Programmergänzung der Frühjahrstagung aus aktuellem Anlass

In seinen Schlussanträgen zum HOAI-Vertragsverletzungsverfahren machte Generalanwalt Maciej Szpunar deutlich, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Daher ist davon auszugehen, dass der EUGH der Klage stattgibt. Mit einem Urteil ist im zweiten oder dritten Quartal 2019 zu rechnen.

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