
Programmergänzung der Frühjahrstagung aus aktuellem Anlass
In seinen Schlussanträgen zum HOAI-Vertragsverletzungsverfahren machte Generalanwalt Maciej Szpunar deutlich, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Daher ist davon auszugehen, dass der EUGH der Klage stattgibt. Mit einem Urteil ist im zweiten oder dritten Quartal 2019 zu rechnen.
Was bedeutet diese Entwicklung für das Projektmanagement? Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, ordnet die Situation ein und erläutert die Folgen für bestehende und zukünftige Verträge.